AGB
Ausgabe 2015
1. Offerten
Unbefristete Offerten sind stets freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. Angebote, die aufgrund noch unvollständiger Vorgaben erfolgen, haben lediglich Richtpreischarakter und sind als solche bezeichnet.
2. Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise verstehen sich als Nettopreise (exkl. MWST). Ausnahmen von diesem Grundsatz wie auch eventuelle Preisvorbehalte wegen Materialpreis- und Lohnkostenentwicklung werden in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung erwähnt.
3. Zahlungsbedingungen
Ist nichts anderes vereinbart, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen.
Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über eine längere Zeitperiode hinzieht, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung unserer Vorausleistungen zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit werden in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Lieferungen um Eigentum der si-ri.
4. Lieferfristen
Zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Lithos, Manuskripte oder Datenträger, Gut zum Druck usw.) vereinbarungsgemäss bei uns eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen ab Werk spediert werden.
Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, sind wir nicht mehr an den vereinbarten Liefertermin gebunden und behalten uns vor, die Lieferfrist zu verlängern. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten und uns für den entstandenen Schaden haftbar zu machen.
5. Druckvorbereitung
Die Reproduktion und der Druck aller vom Besteller uns zur Verfügung gestellten Vorlagen und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.
Von uns erstellte Reproduktionsunterlagen (Satz, Montagen, Druckplatten, Datenträger usw.) sowie Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten etc.) bleiben unser Eigentum. Filme können keine ausgeliefert werden, da die hiefür erforderlichen Daten digital abgespeichert sind und wir kein Filmarchiv führen.
In unseren Preisen sind zwei Abzüge eingerechnet. Nachträgliche Textänderungen und Satzumstellungen (Autorkorrekturen) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
6. Gut zum Druck
Gut zum Druck sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und mit der Unterschrift des Bestellers versehen an uns zurückzusenden. Wir haften nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Für die korrekte Ausführung telefonisch oder per FAX übermittelter Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen. Wird die Zustellung des Gut zum Druck nicht verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung für Satz- und andere Fehler auf grobes Verschulden.
7. Lagerung und Abnahme
Ist nichts anderes vereinbart, basieren unsere Preise auf Stellung der Gesamtfaktura und Spedition in einer Lieferung. Bei Abrufaufträgen stellen wir die gesamte produzierte Menge am Tage der Bereitstellung zur Einlagerung in Rechnung. Ist nichts anderes vereinbart, so ist eine Einlagerungsdauer von maximal zwölf Monaten ab Bereitstellungstermin einkalkuliert. Wird diese Frist überschritten, so haben wir das Recht, die Lagerkosten separat nachzubelasten.
8. Lieferung und Verpackung
Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz (Talbahnstation) sind die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen. Davon abweichende Speditionsarten sind in den Lieferbedingungen zu erwähnen, werden bei der Offertstellung in die Preise eingerechnet oder separat ausgewiesen.
Paletten sowie Spezialverpackungen werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
9. Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten. Massgebend sind dabei die von anerkannten Institutionen (z.B. Fogra, DIN Normen) definierten Toleranzwerte. Kundeneigene Spezifikationen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.
Da wir im rotativen Verfahren produzieren, behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen von 10% ausdrücklich vor:
Die Verrechnung dieser Mengentoleranzen erfolgt auf Basis des für den betreffenden Auftrag vereinbarten Preises.
10. Mängelrügen
Die gelieferten Drucksachen sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb acht Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist die Wiedergutmachung des Schadens (Gutschrift oder Ersatzlieferung). Eine über den Wert der Ware hinausgehende Sekundärhaftung für indirekten Schaden aus Mängeln der Ware wird von uns nicht übernommen.
11. Haftung
Die uns übergebenen Druckunterlagen wie Datenträger, Lithos, Originale etc. sowie bei uns lagernde Drucksachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die bei uns lagernden Drucksachen gegen die üblichen Risiken versichert. Weitergehende Risiken hat der Besteller selbst zu tragen.
12. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Lichtensteig. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Kantons St.Gallen zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist Schweizerisches Recht.
13. Anerkennung
Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung der Liefer- und Zahlungsbedingungen durch den Besteller ein.